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AGB

Verantwortlicher für die Internetpräsenz gemäß §55 RStV

  • dsa Marketing‭ & ‬Solutions GmbH
  • Im Lipperfeld 22A – 24
  • 46047 Oberhausen

  • Fon: 02 08 / 62 80 970
  • Fax: 02 08 / 62 80 97 10

  • info@dsa-marketing.de

  • Handelsregister-Nr.:
  • HRB 27243
  • (Amtsgericht Duisburg)
Vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerinnen:
  • Andrea Rohr
  • Maria Nieves Castro López‭

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AGB


§‬ 1‭ ‬Geltungsbereich
‭(‬1‭) ‬Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen‭ (‬AGB‭) ‬sind Bestandteil aller zwischen‭ ‬der Firma dsa Marketing‭ & ‬Solutions GmbH‭ (‬in Gründung‭)‬ -‭ ‬nachfolgend Verwenderin‭ ‬-‭ ‬ und ihren Kunden geschlossener Verträge.‭ ‬Die Verwenderin erbringt alle vertraglichen‭ ‬Leistungen zugunsten ihres Kunden zu den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen.‭ ‬Abweichungen von den AGB sowie‭ ‬Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin.‭ ‬Etwaig entgegenstehende,‭ ‬von‭ ‬Seiten des Kunden verwendete AGB gelangen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu der Verwenderin nicht zur Anwendung.

‭(‬2‭) ‬Die Verwenderin ist befugt,‭ ‬die vorliegenden AGB nach vorhergehender Ankündigung binnen eines angemessenen Zeitraums‭ ‬abzuändern.‭ ‬In der Änderungsankündigung setzt die Verwenderin ihren Kunden davon in Kenntnis,‭ ‬dass die Änderung der AGB wirksam‭ ‬wird,‭ ‬sofern der Kunde nicht binnen der gesetzten Änderungsfrist widerspricht.‭ ‬Geht kein oder ein unentschuldigt verspäteter‭ ‬Widerspruch des Kunden ein,‭ ‬so gilt die Änderung der AGB als genehmigt.‭ ‬Im Übrigen gelten‭ ‬für Rechtsgeschäfte die AGB in der‭ ‬jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Homepage‭ ‬www.dsa-business.de‭ ‬ veröffentlichten Fassung.

‭(‬3‭) ‬Den Volltext der AGB kann die Verwenderin über die Mitteilung eines Hyperlinks bekannt geben,‭ ‬unter welchem der Volltext im‭ ‬Internet abrufbar ist.


§‬ 2‭ ‬Vertragsschluss
‭(‬1‭) ‬Ein Vertrag mit der Verwenderin kommt zustande durch schriftliche Bestätigung‭

a‭)‬ einer zuvor getroffenen,‭ ‬fernmündlicher Einigung mit dem Kunden

oder

b‭)‬ einer per Post,‭ ‬Fax oder E-Mail eingegangenen Auftragserteilung von Seiten des Kunden,‭

welche die‭ ‬Verwenderin dem Kunden per Post,‭ ‬per Fax oder‭ ‬per‭ ‬E-Mail übermittelt.


‭(‬2‭) ‬Die Verwenderin behält sich ausdrücklich vor,‭ ‬einen Auftrag abzulehnen,‭ ‬sofern dessen Durchführung einen Verstoß gegen geltendes Recht bedeuten würde oder der Verwenderin eine Leistungserbringung unzumutbar erscheint.‭ ‬Unzumutbar im vorstehenden‭ ‬Sinne ist insbesondere die angestrebte Veröffentlichung von rassistischen,‭ ‬Gewalt verherrlichenden oder‭ ‬sonstigen Inhalten im Internet,‭ ‬welche geeignet sind,‭ ‬das sittliche,‭ ‬religiöse oder weltanschauliche Empfinden anderer in nicht nur unerheblichem Umfang zu‭ ‬stören.

‭(‬3‭) ‬Erlangt die Verwenderin erst nach Vertragsschluss Kenntnis vom Vorliegen von Ablehnungsgründen im Sinne des vorhergehenden‭ ‬Absatzes,‭ ‬so wird die getroffene Vereinbarung auf Kosten des Kunden aufgelöst und eine etwaige Veröffentlichung dieser Inhalte
innerhalb des Portals‭ ‬www.dsa-business.de‭ ‬ gelöscht.‭ ‬Zur Deckung des durch die Vertragsauflösung‭ ‬und Löschung‭ ‬entstehenden Mehraufwandes wird bereits vom Kunden entrichtetes Entgelt im insoweit erforderlichen Umfang einbehalten.‭ ‬Die‭ ‬Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Kunden bleibt vorbehalten.


§‬ 3‭ ‬Preise
‭(‬1‭) ‬Die Leistungen der Verwenderin werden zu den jeweils aktuell geltenden Preisen oder zu dem individuell ausgehandelten Preis,‭ ‬wie er in der schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags Eingang gefunden hat,‭ ‬erbracht.‭ ‬Die dem Kunden seitens der Verwenderin‭ ‬jeweilig in Rechnung gestellte Vergütung beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.‭ ‬Wird dem Kunden im Rahmen‭ ‬von fernmündlichen Vertragsverhandlungen ein Nettopreis für Leistungen der Verwenderin unterbreitet,‭ ‬so hat die Verwenderin den Kunden vor Vertragsschluss‭ ‬unmissverständlich darauf hinzuweisen,‭ ‬dass sich der Preis zuzüglich der gesetzlichen vorgeschriebenen‭ ‬Mehrwertsteuer versteht.

‭(‬2‭) ‬Bei auf Wunsch des Kunden erfolgter,‭ ‬einvernehmlicher Vertragsaufhebung besteht mit Blick auf die bis zum Aufhebungszeitpunkt‭ ‬erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch der Verwenderin nach Maßgabe des‭ §‬ 649‭ ‬des Bürgerlichen Gesetzbuches‭ (‬BGB‭)‬.‭ ‬Dies gilt entsprechend für eine vorzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses,‭ ‬sofern diese vor Vertragsablauf zulässig ist.

 

 

‭§‬ 4‭ ‬Zahlungen
‭(‬1‭) ‬Folgende Zahlungsarten werden von der Verwenderin akzeptiert,‭ ‬sofern sie nicht von Kundenseite erwünschte Abweichungen‭ ‬hiervon diesem gegenüber schriftlich bestätigt:

    Rechnung
Der für die Leistungen der Verwenderin jeweils fällige Betrag samt etwaig anfallender Versandkosten ist bei Wahl des Zahlungsmodus
‭„‬Rechnung‭“‬ innerhalb von‭ ‬7‭ ‬Tagen nach Eingang der Rechnung beim Kunden auf eines der dort angegebenen Konten zu überweisen.

    Vorauskasse
Bei Wahl der Zahlungsart‭ „‬Vorauskasse‭“‬ erbringt die Verwenderin die vereinbarungsgemäßen Leistungen nach rechtzeitigem Eingang
des aus der Rechnung ersichtlichen Betrags auf eines der dort angegebenen Konten.‭ ‬Der Kunde hat die Zahlung des Rechnungsbetrags
spätestens am zuvor vereinbarten‭ ‬und in der Rechnung aufgeführten Datum per Banküberweisung zu veranlassen.

    Bankeinzug
Dem Kunden steht der Zahlungsmodus‭ „‬Bankeinzug‭“‬ zur Verfügung.‭ ‬In diesem Fall hat er der Verwenderin seine korrekte Bankverbindung
mitzuteilen.‭ ‬Nach Annahme,‭ ‬Absendung der Rechnung und erfolgter Gutschrift auf eines der Konten der Verwenderin wird
die vereinbarungsgemäße Leistung durchgeführt oder begonnen,‭ ‬soweit dies ohne weitere Mitwirkung des Kunden möglich ist.
Wurde für den Beginn der Leistungen ein Termin bestimmt,‭ ‬welcher dem Abbuchungsdatum voraus geht,‭ ‬so wird die Verwenderin
ab dem jeweiligen Datum zugunsten des Kunden tätig.‭ ‬Dies ebenfalls unter dem Vorbehalt,‭ ‬dass ihr die Leistungserbringung ohne
weitere Mitwirkung des Kunden möglich ist.

‭(‬2‭) ‬Gerät der Kunde in Zahlungsverzug,‭ ‬so macht die Verwenderin ab Verzugsbeginn die in‭ §‬ 288‭ ‬BGB vorgesehenen Verzugszinsen‭ ‬geltend.‭ ‬Sie behält sich vor,‭ ‬einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und dessen Ersatz einzufordern.‭ ‬Zum Verzugsschaden‭ ‬gehören insbesondere Rechtsverfolgungskosten.

‭(‬3‭) ‬Kommt bei der Kunde bei einer mit ihm vereinbarten Ratenzahlung mit‭ ‬2‭ ‬Raten teilweise oder ganz in Verzug,‭ ‬so ist der gesamte‭ ‬Restbetrag sofort und ohne Abzug fällig.

‭(‬4‭) ‬Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Verwenderin befugt,‭ ‬die Durchführung‭ ‬weiterer Leistungen von entsprechenden Vorauszahlungen ohne Rücksicht auf insoweit ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele
abhängig zu machen.

‭(‬5‭) ‬Bei der Einlösung von Gutscheinen aus Promotion-Aktionen wird grundsätzlich nur ein Gutschein‭ ‬pro Produkt oder Dienstleistung‭ ‬in Ansatz gebracht.‭ ‬Eine Barauszahlung des im Gutschein verkörperten Werts ist nicht möglich.‭ ‬Gutscheine können vom Kunden nicht
auf einen anderen Kunden der Verwenderin oder einen Dritten übertragen werden.


§‬ 5‭ ‬Vertragslaufzeit,‭ ‬Kündigung
‭(‬1‭) ‬Die Laufzeit von Verträgen über die Erstellung und Positionierung von Einträgen innerhalb des Portals‭ ‬www.dsa-business.de‭ ‬beträgt grundsätzlich‭ ‬12‭ ‬Monate.‭ ‬Die‭ ‬individuelle Vereinbarung einer‭ ‬anderen Leistungsdauer ist jeweils möglich,‭ ‬bedarf zu ihrer Wirksamkeit jedoch der schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin.

‭(‬2‭) ‬Soweit zwischen der Verwenderin und ihrem Kunden eine vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart wurde,‭ ‬kommt es nach‭ ‬Ablauf‭ ‬der‭ ‬vereinbarten Leistungsdauer‭ ‬zur Verlängerung des Vertragsvollzugs um jeweils einen Monat,‭ ‬sollte der Kunde nicht dem Ablauftermin vorhergehend per Brief,‭ ‬per Telefax oder per‭ ‬E-Mail‭ ‬gekündigt haben.‭

(3‭) ‬Im Falle einer vereinbarten Mindestlaufzeit‭ ‬gilt eine Kündigung durch den Kunden nach Verstreichen der‭ ‬ihm‭ ‬bestätigten‭ ‬Leistungsdauer‭ ‬ stets‭ ‬rückwirkend zum‭ ‬1.‭ ‬des laufenden Monats,‭ ‬innerhalb dessen der Verwenderin die Kündigungserklärung zugeht.‭ ‬Durch diese Verfahrensweise will die Verwenderin gewährleisten,‭ ‬dass versehentlich unterlassene Kündigungen sich nicht zum Nachteil‭ ‬ihrer Kunden auswirken.‭ ‬Eventuell für den Kündigungsmonat bereits gezahlte Beiträge werden dem Kunden automatisch erstattet.

‭(‬4‭) ‬Ein wichtiger,‭ ‬zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigenden‭ ‬ Grund liegt bei Dauerschuldverhältnissen,‭ ‬welche die Verwenderin und ihre Kunden vereinbaren,‭ ‬dann vor,‭  ‬wenn dem kündigenden Teil unter‭ ‬Berücksichtigung aller Umstände‭ ‬des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses‭ ‬bis zur vereinbarten Beendigung‭ ‬oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.‭ ‬Die Verwenderin ist insbesondere zur vorzeitigen‭ ‬fristlosen Kündigung berechtigt,‭ ‬wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit wahrheitswidrige Auskünfte erteilt.

‭(‬5‭) ‬Besteht der wichtige Grund in der Verletzung‭ ‬einer Pflicht aus dem Vertrag,‭ ‬so ist gemäß‭ §‬ 314‭ ‬Abs.2‭ ‬Satz‭ ‬1‭ ‬BGB die Kündigung‭ ‬erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.‭ ‬Die Regelung des‭ §‬ 323Abs.‭ ‬2‭ ‬BGB finndet‭ ‬entsprechende Anwendung.‭ ‬Der Kunde hat für den Fall,‭ ‬dass von ihm übermittelte Inhalte,‭ ‬Daten und Informationen ganz oder teilweise nicht aufgenommen‭ ‬oder inhaltlich verändert werden,‭ ‬zunächst nur einen Anspruch auf Abhilfe in Form der Nachbesserung oder Nacherfüllung.‭ ‬Sofern
zwei von der Verwenderin unternommene Versuche der Nachbesserung oder Nacherfüllung scheitern,‭ ‬ist der Kunde zur Kündigung‭ ‬berechtigt.‭ ‬Dies gilt nicht,‭ ‬wenn der Zweck der zu seinen Gunsten erbrachten Leistungen nur unwesentlich beeinträchtigt ist.

‭(‬6‭) ‬Ist für die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen zugunsten des Kunden die Aushändigung bzw.‭ ‬Übermittlung von‭ ‬einzuarbeitendem Bild-‭ ‬und/oder Textmaterial bzw.‭ ‬kundenbezogenen Informationen an die Verwenderin erforderlich,‭ ‬so trifft den
Kunden eine Obliegenheit zur Mitwirkung.‭ ‬Genügt der Kunde seiner Obliegenheit zur Mitwirkung nicht,‭ ‬so ist die Verwenderin nach‭ ‬Maßgabe der‭ §§‬ 642,‭ ‬643‭ ‬BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt,‭ ‬wenn der Kunde trotz Setzung einer Frist zur Vornahme der‭ ‬erforderlichen Handlung nach dem fruchtlosen Verstreichen derselben untätig bleibt.‭ ‬Die Verwenderin‭ ‬behält sich vor,‭ ‬bei mangelnder‭ ‬Mitwirkung des Kunden eine angemessene Entschädigung zu verlangen,‭ ‬sofern der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkungshandlung‭ ‬in Annahmeverzug kommt.

‭(‬7‭) ‬Kündigungen bedürfen der Schriftform,‭ ‬wobei eine Übersendung per Fax oder per E-Mail dieser Form genügt.‭ ‬Der zur Kündigung‭ ‬Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist aus wichtigem Grund kündigen,‭ ‬nachdem er vom Kündigungsgrund‭ ‬Kenntnis erlangt hat.


§‬ 6‭ ‬Gewährleistung
‭(‬1‭) ‬Die Gewährleistung richtet sich abhängig vom Vertragsgegenstand nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

‭(‬2‭) ‬Festgestellte Mängel bei von der Verwenderin erbrachten Leistungen und sonstige Reklamationen hat der Kunden zeitnah nach‭ ‬entsprechender Kenntniserlangung mitzuteilen.‭ ‬Der Kunde ist bei Vorliegen eines Mangels zunächst berechtigt,‭
von der Verwenderin‭ ‬eine Nachbesserung oder die Nacherfüllung zu verlangen.‭

(3‭) ‬Die Verwenderin gewährleistet die für Internetdarstellungen übliche Abbildungsqualität im Rahmen der durch die ihr zur Verfügung‭ ‬gestellten Bildvorlage gegebenen Möglichkeiten.

‭(‬4‭) ‬Bei Leistungen,‭ ‬die zugunsten des Kunden bezogen auf die Website‭ ‬www.dsa-business.de‭ ‬ erbracht werden,‭ ‬verpflichtet‭ ‬sich die Verwenderin,‭ ‬mit größter Sorgfalt und bestem Wissen den Betrieb und‭ ‬die Erreichbarkeit des Portals zu gewährleisten.


§‬ 7‭ ‬Haftung
‭(‬1‭) ‬Schadensersatzansprüche wegen‭ ‬Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,‭ ‬Verschulden bei Vertragsverhandlung und unerlaubter‭ ‬Handlung sind ausgeschlossen,‭ ‬sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Verwenderin,‭ ‬ihrer gesetzlichen Vertreter‭ ‬und Erfüllungsgehilfen vorliegt.‭ ‬Die Verwenderin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden,‭ ‬die dem Kunden durch das Bereitstellen seiner Daten im Internet oder‭ ‬durch die Übertragung derselben‭ ‬entstehen.‭ ‬Eine Haftung der Verwenderin für durch Serverausfälle,‭ ‬Datenverluste oder sonstige
technischen Störungen entstehende Schäden,‭ ‬die nicht auf höherer Gewalt im Sinne von‭ §‬ 10‭ ‬Abs.‭ ‬1‭ ‬der vorliegenden AGB beruhen,‭ ‬tritt nur dann ein,‭ ‬wenn der Nachweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns erbracht werden kann.‭ ‬Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug der Verwenderin sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren‭ ‬Schadens und auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt.‭ ‬Eine Haftung der Verwenderin für Schäden infolge des‭ ‬Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

‭(‬2‭) ‬Die Verwenderin haftet im kaufmännischen Verkehr ferner nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen.‭ ‬In den übrigen Fällen ist Kaufleuten gegenüber die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens‭ ‬bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts beschränkt.

‭(‬3‭) ‬Das von Kundenseite im Rahmen seiner Obliegenheit zur Mitwirkung übersandte Material wird nur auf schriftliche Anforderung zurückversandt.‭ ‬Die Pflicht der Verwenderin,‭ ‬das Material aufzubewahren,‭ ‬endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages bzw.‭ ‬drei‭ ‬Monate nach Werksabnahme bzw.‭ ‬Werksbilligung.‭ ‬Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung des Materials ist auf den Ersatz‭ ‬eines Schadens in Höhe von maximal EUR‭ ‬25,-‭ ‬beschränkt.‭ ‬Die Beweislast für das Vorliegen eines höheren Schadens trägt der Kunde.

§‬ 8‭ ‬Aufrechnung
Der Kunde kann gegen Ansprüche der Verwenderin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


§‬ 9‭ ‬Höhere Gewalt
‭(‬1‭) ‬Für Leistungsverzögerungen,‭ ‬die aufgrund höherer Gewalt erfolgen,‭ ‬haftet die Verwenderin nicht.‭ ‬Höhere Gewalt liegt vor,‭ ‬wenn‭ ‬die Verhinderung auf‭ ‬einem äußeren wie betriebsfremden Ereignis beruht,‭ ‬welches bei aller Vorsicht und billigerweise zu erwartender‭ ‬Sorgfalt nicht vorausgesehen und abgewendet werden konnte.

‭(‬2‭) ‬Überschreiten die aufgrund höherer Gewalt eingetretenen Verzögerungen einen Zeitraum von sechs Monaten,‭ ‬so sind beide‭ ‬Seiten berechtigt,‭ ‬vom betroffenen Vertrag zurückzutreten bzw.‭ ‬diesen zu kündigen.


§‬ 10‭ ‬Rechte Dritter
‭(‬1‭) ‬Der Kunde stellt die Verwenderin von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der seinerseits überlassenen Daten und Bild-‭ ‬wie‭ ‬Textmaterialien frei.‭ ‬Dies gilt insbesondere für Urheberrechte und das Recht am eigenen Bild eines Dritten.

‭(‬2‭) ‬Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Verwenderin,‭ ‬nur Texte und Bilder zu veröffentlichen oder zur Veröffentlichung zur‭ ‬Verfügung zu stellen,‭ ‬an denen ihm ein Nutzungsrecht zusteht oder zu denen das gegebenenfalls erforderliche Einverständnis etwaig
abgebildeter Personen vorliegt.


§‬ 11‭ ‬Erfüllungsort und Gerichtsstand
‭(‬1‭) ‬Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der‭ ‬Verwenderin in‭ ‬Oberhausen/‭ ‬Rheinland.‭ ‬Soweit Ansprüche der Verwenderin nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,‭ ‬bestimmt sich bei Kunden,‭ ‬die nicht als Kaufleute einzustufen sind,‭ ‬der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz.

 

‭(‬2‭) ‬Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder hat der Kunde‭ ‬nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung‭ (‬ZPO‭) ‬verlegt,‭ ‬so gilt als Gerichtsstand der in Absatz‭ ‬1‭ ‬Satz‭ ‬1‭ ‬benannte Sitz der Verwenderin.

‭(‬3‭) ‬Handelt es sich bei dem Vertragspartner der Verwenderin um einen Kaufmann im Sinne des HGB,‭ ‬um eine juristische Person des‭ ‬öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,‭ ‬so ist Gerichtsstand für jegliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung
der in Absatz‭ ‬1‭ ‬benannte Sitz der Verwenderin.


§‬ 12‭ ‬Salvatorische Klausel
‭(‬1‭) ‬Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam,‭ ‬so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

‭(‬2‭) ‬Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind,‭ ‬richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den‭ ‬gesetzlichen Vorschriften.

‭(‬3‭) ‬Der Vertrag ist unwirksam,‭ ‬wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz‭ ‬2‭ ‬vorgesehenen Änderung‭ ‬eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.


§ 13 Besondere Bestimmungen für die Leistungen „dsa Secure“ sowie „dsa - Secure+“
Die Zurverfügungstellung der allgemein gehaltenen Datenschutzmodule der Verwenderin sowie der von ihr zugunsten des Kunden bereit gestellten Vorlagen bzw. Mustertexte beinhaltet keine rechtliche Prüfung des den Kunden konkret betreffenden Einzelfalls bzw. Sachverhalts.

Die Module und Dokumente bzw. Mustertexte sind jeweils - trotz sorgfältiger Erstellung - als reine Hilfestellungen der Verwenderin zur technischen und organisatorischen Bewältigung des Datenschutzes durch den Kunden zu verstehen, nicht aber als Rechtsdienstleistung. Eine Haftung für die unveränderte Übernahme der jeweiligen Textinhalte wird von Seiten der Verwenderin nicht übernommen.

‭Sollten sich aufgrund der konkreten Situation des Kunden erforderliche Abweichungen von den Inhalten der generell gehaltenen Module und/oder Vorlagen bzw. Mustertexte ergeben, so wird die Verwenderin ihm empfehlen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Module und /oder Vorlagen bzw. Mustertexte gegebenenfalls durch Erklärungen ersetzen zu lassen, die den individuellen Umständen und/oder Bedürfnissen des Kunden in angemessener Weise Rechnung tragen.

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